Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaber: Jan & Eva Meyerhoff

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für die Überlassung sonstiger Räume zur Nutzung im Rahmen von Schulungsveranstaltungen oder privaten sowie öffentlichen Feierlichkeiten. Sie gelten ferner für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Oesenhofes.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Freienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Inhaber in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB angewendet wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner

1. Der Vertrag kommt zu Stande, indem die Inhaber den Antrag des Kunden annehmen. Den Inhabern steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind Jan und Eva Meyerhoff, Riepe 8, 29683 Bad Fallingbostel (Inhaber des Oesenhofes) und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er den Inhabern gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern den Inhabern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Inhaber sind verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. – mangels Vereinbarung – laut Preisaushang und/oder Veröffentlichung im Internet geltenden Preise der Inhaber zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Inhaber an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss eine Anzahlung in Höhe von 100 € geleistet werden. Den Restbetrag muss bis zu 14 Tage vor Reiseantritt gezahlt werden.

3. Die Inhaber können Ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistung des Oesenhofes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Unterkunft und/oder für die sonstigen Leistungen des Oesenhofes erhöht.

4. Rechnungen der Inhaber ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Inhaber können die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug sind die Inhaber berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Den Inhabern bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Die Inhaber sind berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen.

6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind die Inhaber berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Inhaber aufrechnen oder verrechnen.

IV. Unzulässiges Verhalten

Das Entzünden von Feuer und das Abbrennen eines Feuerwerks sind wegen der vorhandenen Stallungen und Tiere unzulässig. In allen Räumlichkeiten des Oesenhofes sowie in den Stallungen gilt Rauchverbot. Nach 22:00 Uhr ist mit Musik, Gesang und sonstigen Geräuschquellen Zimmerlautstärke einzuhalten.

V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Inhaber (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit den Inhabern geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung der Inhaber in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Bei Stornierung bemühen wir uns um Weitervermietung. Gelingt uns dies, behalten wir die 100 € Anzahlung, die Sie nach Erhalt der Buchungsunterlagen leisten, für den Mehraufwand ein. Gelingt uns dies nicht, sind Sie verpflichtet 90 % des Mietpreises (ohne Bettwäsche und Endreinigung) zu bezahlen.

V. Rücktritt der Inhaber

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostengünstig vom Vertrag zurücktreten kann, sind die Inhaber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Freienwohnung vorliegt und der Kunde auf Rückfrage der Inhaber auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III. Nrn. 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von den Inhabern gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so sind die Inhaber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner sind die Inhaber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise fallsfür Beherbergungsverträge des Oesenhofes.

– höhere Gewalt oder andere von den Inhabern nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

– die Inhaber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Oesenhofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Oesenhofes zuzurechnen ist;

– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;

– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I. Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Inhaber entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnungen des Oesenhofes spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können die Inhaber aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass den Inhabern kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung der Inhaber

1. Die Inhaber haften für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Inhaber die Pflichtverletzung zu vertreten haben, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Inhaber beruhen. Einer Pflichtverletzung der Inhaber steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Oesenhofes auftreten, werden die Inhaber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haften die inhaber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das 100fache des Zimmerpreises, jedoch höchstens EURO 3.500,00 und abweichend für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten höchstens bis zu EURO 800,00.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Oesenhofes, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Oesenhofes abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften die Inhaber nicht, außer für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Regelungen der vorstehenden Nr. 1, Abs. 2-4 entsprechend.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden vom Biohotel mit größter Sorgfalt behandelt. Das Biohotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten die Regelungen der vorstehenden Nr. 1, Sätze 2-4 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen zu ihrer Wirksamkeit in Schriftform erfolgen. Gleiches gilt für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Standort des Oesenhofes.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Oesenhofes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §§ 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Oesenhofes.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.